ETI-Basiskodex

  1. Das Arbeitsverhältnis wird frei gewählt
    1. Es besteht keine Zwangsarbeit, Zwangsknechtschaft oder unfreiwillige Gefängnisarbeit.
    2. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber persönliche Gegenstände oder Ausweispapiere auszuhändigen, und es steht ihnen frei, ihren Arbeitgeber im Rahmen einer angemessenen Kündigungsfrist zu verlassen.
  2. Die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen werden respektiert
    1. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten oder eine eigene Gewerkschaft zu gründen und sich einem Tarifvertrag anzuschließen.
    2. Der Arbeitgeber hat eine offene Haltung gegenüber den Aktivitäten von Gewerkschaften.
    3. Die Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter werden nicht diskriminiert und können ihre Vertretungsfunktion am Arbeitsplatz frei ausüben.
    4. Wo das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen gesetzlich eingeschränkt ist, unterstützt der Arbeitgeber die Bildung äquivalenter Mittel für unabhängige und freie Vereinigung und Tarifverhandlungen, ohne dies zu behindern.
  3. Die Arbeitsbedingungen sind sicher und hygienisch
    1. Es wird ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld bereitgestellt, unter Berücksichtigung der branchenüblichen Kenntnisse und aller spezifischen Gefahren. Es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, die in Zusammenhang mit oder bei der Ausübung der Arbeit entstehen, indem die mit der Arbeitsumgebung verbundenen Ursachen und Gefahren so weit wie vernünftigerweise möglich eingedämmt werden.
    2. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in regelmäßigen und dokumentierten Abständen Schulungen rund um die Themen Gesundheit und Sicherheit. Für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen eine neue Funktion zugewiesen wurde, müssen diese Schulungen wiederholt werden.
    3. Der Zugang zu sauberen Toiletten und sauberem Trinkwasser sowie gegebenenfalls zu sanitären Einrichtungen für die Lagerung von Lebensmitteln muss gewährleistet sein.
    4. Unterkünfte (sofern vorhanden) müssen sauber und sicher sein und den Grundbedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen.
    5. Das Unternehmen, das sich zur Einhaltung des vorliegenden Kodex verpflichtet, benennt eine zuständige Person aus dem Senior Management, die für die Bereiche Gesundheit und Sicherheit im Unternehmen verantwortlich ist.
  4. Kinderarbeit ist nicht erlaubt
    1. Es wird keine Kinderarbeit eingesetzt.
    2. Unternehmen beteiligen sich an bzw. leisten einen Beitrag zu oder helfen bei der Entwicklung von Maßnahmen und Programmen, die den Übertritt eines Kindes, das für Kinderarbeit eingesetzt wird, in eine qualitativ hochwertige Bildungseinrichtung vorsehen, die dieses Kind bis zum Ende seiner Kindheit besuchen wird. Die Begriffe „Kind“ und „Kinderarbeit“ werden in den Anhängen definiert.
    3. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht in der Nacht oder unter gefährlichen Bedingungen beschäftigt werden.
    4. Diese Strategien und Verfahren müssen mit den Bestimmungen der entsprechenden ILO-Normen im Einklang stehen.
  5. Es werden existenzsichernde Löhne gezahlt
    1. Die für eine gewöhnliche Arbeitswoche gezahlten Löhne und Leistungen müssen mindestens den nationalen Standards oder den branchenüblichen Beträgen entsprechen; je nachdem, welcher Betrag höher ist. Auf jeden Fall müssen die Löhne immer hoch genug sein, um die Grundbedürfnisse zu decken und ein frei verfügbares Einkommen zu gewährleisten.
    2. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten vor Aufnahme einer Beschäftigung schriftliche und verständliche Informationen über ihre Arbeitsbedingungen und Löhne sowie Angaben zu ihren Löhnen bei jeder Auszahlung des Lohnes für den betreffenden Bezugszeitraum.
    3. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sowie Lohnabzüge, die in den nationalen Rechtsvorschriften nicht vorgesehen sind, sind ohne ausdrückliche Zustimmung der betreffenden Arbeitnehmerin bzw. des betreffenden Arbeitnehmers nicht zulässig. Alle Disziplinarmaßnahmen müssen aufgezeichnet werden.
  6. Die Arbeitszeiten dürfen nicht zu hoch sein
    1. Die Arbeitszeiten müssen den nationalen Gesetzen, Tarifverträgen und den Bestimmungen b. bis f. entsprechen,; je nachdem, welche Maßnahme den größten Schutz für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer bietet.Die Bestimmungen b. und f. gründen auf internationalen Standards.
    2. Die Arbeitszeiten – ohne Überstunden – müssen vertraglich festgelegt werden und dürfen 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
    3. Überstunden werden nur freiwillig geleistet. Überstunden dürfen nur verantwortungsvoll eingesetzt werden und müssen die folgenden Punkte berücksichtigen: den Umfang, die Häufigkeit und die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden durch jede einzelne Arbeitnehmerin bzw. jeden einzelnen Arbeitnehmer sowie durch die Belegschaft insgesamt. Überstunden dürfen niemals als Ersatz für reguläre Arbeit dienen. Überstunden müssen immer mit einem Zuschlag vergütet werden, der nicht unter 125 % des regulären Tarifs liegen sollte.
    4. Die Gesamtzahl der in einem Zeitraum von 7 Tagen geleisteten Arbeitsstunden darf 60 Stunden nicht überschreiten, sofern in Artikel e. nicht anders vorgesehen.
    5. Die Arbeitszeit darf 60 Stunden pro 7 Tage nur in Ausnahmefällen überschreiten, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
      1. Dies ist nach nationalem Recht zulässig.
      2. Dies ist nach einem Tarifvertrag zulässig, der mit einer Arbeitnehmerorganisation frei ausgehandelt wurde, die einen wesentlichen Teil der Belegschaft repräsentiert.
      3. Es werden angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getroffen.
      4. Der Arbeitgeber kann beweisen, dass außergewöhnliche Umstände wie unerwartete Produktionsspitzen, Unfälle oder Notfälle vorliegen.
  7. Keine Form der Diskriminierung ist erlaubt
    1. Es darf keine Diskriminierung bei der Einstellung, der Vergütung, dem Zugang zu Fortbildungsmaßnahmen, der Möglichkeit der Beförderung, der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Versetzung in den Ruhestand aus Gründen der Rasse, der Kaste, der Herkunft, der Religion, des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts, des Familienstands, der sexuellen Orientierung, der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder der politischen Einstellung geben.
  8. Die Arbeit wird regelmäßig verrichtet
    1. Die geleistete Arbeit muss so weit wie möglich auf einem nach nationalem Recht und nationalen Praktiken anerkannten Arbeitsverhältnis beruhen,.
    2. Durch das Arbeits- oder Sozialversicherungsrecht und durch Vorschriften bezüglich eines regulären Arbeitsverhältnisses entstehende Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen nicht durch Unteraufträge, Heimarbeitsvereinbarungen oder Ausbildungsverträge umgangen werden, wenn nicht die Absicht besteht, der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer dadurch die erforderlichen Fähigkeiten zu vermitteln oder ihr bzw. ihm ein reguläres Arbeitsverhältnis anzubieten. Auch durch den übermäßigen Einsatz von befristeten Verträgen lassen sich solche Verpflichtungen nicht umgehen.
  9. Aggressive oder unmenschliche Behandlung ist nicht erlaubt
    1. Körperliche Misshandlung, die Androhung körperlicher Misshandlung, sexuelle oder anderweitige Belästigung sowie verbale Beschimpfungen oder andere Formen der Einschüchterung sind verboten.

Kontaktieren Sie uns

TNS arbeitet ständig an Innovationen für und mit Kunden, um überraschende Geschmackserlebnisse auf die Teller der Verbraucher zu zaubern. Inspirieren Sie uns und wir bereiten gemeinsam Ihre Spezialität zu.